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® Charly Kuball
Daher kommt es, dass wir der Güter und Vorteile, die wir wirklich besitzen, gar nicht recht innewerden noch sie schätzen, sondern nicht anders meinen als eben, es müsse so sein [...]. Erst wenn wir sie verloren haben, wird uns ihr Wert fühlbar.
Arthur Schopenhauer
Bericht Schwäbisches Tagblatt, 19. März 2012
Die Raumordnung der Region wird neu geregelt.
Zu dem Planentwurf, seiner Begründung und dem Umweltbericht kann sich jedermann gegenüber dem Regionalverband Neckar-Alb bis spätestens 16.05.2012 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter info@rvna.de äußern.
Der Regionalverband Neckar-Alb prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung der jeweiligen Person mit. Sind Anregungen und Bedenken mit im Wesentlichen gleichem Inhalt von mehr als 50 Personen zu prüfen, kann die Mitteilung des Prüfungsergebnisses in der Weise erfolgen, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Der Planentwurf 2012, seine Begründung und der Umweltbericht liegen vom 19.03.2012 bis einschließlich 16.05.2012 zur kostenlosen Einsicht beim Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen und der Gemeinde Frommenhausen aus.
Der Planentwurf 2012, seine Begründung und der Umweltbericht können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.rvna.de eingesehen und abgerufen werden:
Umweltbericht zum Regionalplan Neckar-Alb
Karte
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb
Auf die Anfrage vom 18. April 2012 der Bürgerinitiative erhielten wir am 5. Mai 2012 von Herrn Oberbürgermeister Neher die folgenden Detailinformationen zum Verfahren:
» 1.: Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rottenburg am Neckar-Hirrlingen-Neustetten-Starzach ist noch nicht geändert, sondern befindet sich rein planungsrechtlich im Änderungsverfahren. Erst wenn die Änderung durch die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses rechtskräftig ist, werden auch die übergeordneten Pläne angepasst.
2.: Die Stadt Rottenburg am Neckar wird auf die gefassten Beschlüsse aber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des Regionalplans hinweisen.
3.: Am 16.03.2012 hat die Stadt Rottenburg am Neckar auf die Veröffentlichung und Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Regionalplanauslegung im Rottenburger Mitteilungsblatt verwiesen. Der Plan hängt bis zum 16.05.2012 öffentlich im Stadtplanungsamt aus und kann im Internet unter www.rvna.de eingesehen werden.
Der Regionalplanentwurf wird durch die Stadtverwaltung voraussichtlich am 22. Mai 2012 im Gemeinderat vorgestellt. Bei diesem Termin werden die Änderungswünsche von Seiten der Stadt Rottenburg am Neckar angesprochen sowie die Stellungnahme der Stadt gegenüber dem Regionalverband. «
Vorausgegangen war bei der Öffentlichen Ortsschaftsratssitzung vom 18. April 2012 die folgende Stellungnahme von Herrn Ortsvorsteher Kurt Hallmayer auf die Anfrage der BI:
» Änderung Regionalplan, welcher jetzt ausliegt. Hier wird die Stadt gehört und hat eine Stellungnahme abzugeben. Nach Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt wird die Stellungnahme vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates am 25.5.2012 zum Kapitel 3.5.2 Gebiete zur Sicherung von Rohstoffen wie folgt lauten:
"Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 24.1.2012 beschlossen, die Erweiterungsfläche zu reduzieren und keine über den heute zugesagten
Abbaugrenzen weiteren Zusagen zu erteilen. Vorausgegangen waren mehrere Bürgerproteste in Frommenhausen. Mit den angesagten Abbaugrenzen konnte ein Kompromiss gefunden werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde im Gemeinsamen Ausschuss bereits am 20.12.2011 beschlossen.
Die Grenzen der Abbauerweiterung, wie in der Anlage dargestellt, sind in den Regionalplan zu übernehmen." «
Der Einspruch der Bürgerinitiative vom 12. Mai 2012 (pdf).